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Die Anwendung von Teletakt-Geräten

Gute Hundeschulen verzichten auf Elektroreizgeräte! Leider findet man sie immer noch auf vielen Hundeplätzen und Hundeschulen:
Stromübertragende Hundehalsbänder, die mit Elektroschock ungehorsame Hunde gefügig machen sollen. Der in dem Halsband integrierte Funksignalempfänger wird so am Tier befestigt, dass die Elektroden
mit der Haut Kontakt haben. Auf entsprechende Signale, die ein regulierbarer Sender überträgt, werden Stromstöße unterschiedlicher Stärke abgegeben mit dem Ziel, unerwünschte Verhaltensweisen des Hundes zu unterbinden.
Folgt der Hund also nicht, gibt es per Funksignal einen Stromschlag, die Stärke und somit die Härte der „Strafe“ ist frei einstellbar. Ob im Internet oder per Katalog: derartig tierschutzwidriges Zubehör findet sich in allen Variationen beim so genannten „Fachhandel“ – ob Anbieter für „Hundesportler“ oder für Jagd- und Forstbedarf.
Wenn man selbst bei der Ausbildung seines Hundes, egal ob zum Familienhund, zum Jagdhund oder zum Schutzhund versagt, wird mit diesen „Hilfsmitteln“ die Hundeausbildung zur leichten Sache.
Jeder Laie kann sie erwerben – die erforderliche Sachkunde zur Anwendung wird nicht geprüft.
Was aber anscheinend keiner weiß oder beachtet: Nach dem aktuellen Tierschutzgesetz (§ 3, Punkt 11) ist es verboten „ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres,
insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Das Tierschutzgesetz ist bundesweit gültig, entsprechend auch in Baden-Württemberg.
Besondere „landesrechtliche Vorschriften“ gibt es für Baden-Württemberg nur insofern, als dass der „Landesbeirat für Tierschutz“ des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum BW im April 1999 eine Empfehlung herausgegeben hat, wonach: „der Einsatz elektrischer Geräte zur Ausbildung von Hunden grundsätzlich verboten ist.
“ Nur in konkreten Ausnahmefällen dürfen elektrische Geräte von Personen mit entsprechender Sachkunde angewendet werden, die der zuständigen Behörde gegenüber nachgewiesen werden muss.
Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen und Gutachten haben inzwischen eindeutig ergeben, dass durch die ferngesteuerte Verabreichung von Stromstößen erhebliche Schmerzen hervorgerufen werden, die zu schweren Verhaltensstörungen führen können, vor allem bei unsachgemäßer Handhabung dieser Geräte.
Darauf aufbauend hat das Oberlandesgericht Oldenburg bereits 1997 im Falle eines Landwirtes entschieden, dass er seinem Hund durch die Anwendung von einem Teletaktgerät im erheblichen Maße Leiden zugefügt und somit eindeutig gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat.
(AZ. OLG Oldenburg, Ss 166/98 (II / 113) 318 JS 49381/ 97 01.)

Das OVerwG NRW in Gelsenkirchen hat mit Verweis auf das Tierschutzgesetz und einen entsprechenden Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen einem Kläger untersagt, Elektroreizgeräte für Hunde vorzuführen und einzusetzen (AZ. 20 A 3176/03 7 K 625/01).Nicht nur der Deutsche Tierschutzbund, sondern auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) und die Bundestierärztekammer (BTK) sind in Ihren Gutachten schon lange zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anwendung von Teletakt-Geräten als nicht tierschutzgerecht anzusehen und somit abzulehnen ist.

Gute Hundeschulen verzichten auf Gewalt. Elektroreizgeräte und auch Würge- oder Stachelhalsbänder sind hier tabu.

Der Landestierschutzverband appelliert deshalb eindringlich an alle Hundebesitzer: Hundeerziehung und Teletakt gehören nicht zusammen. Hundeausbildung und Hundesport bedeuten: Gemeinsamer Spaß mit dem Hund, Freude an der Arbeit, Teamgeist zwischen Hundeführer und Hund. Völlig falsch hingegen ist eine brutale Erziehung zum absoluten Gehorsam, die nur orientiert ist am Ehrgeiz des Hundeführers.

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