…nicht immer ganz einfach zu verstehen!!
Es gibt laufend neue Urteile die “Sache Hund” betreffend. Wir garantieren keine Vollständigkeit und haften auch nicht für die Richtigkeit!
Fall 1:
Verbissene Hunde: Hilfe zahlt sich nicht aus
Ein Hundehalter führte seine beiden Schäferhunde an kurz gehaltener Leine aus, als ihm zwei kleine
unangeleinte Hunde entgegenkamen. Der Hundehalter dieser frei laufenden Tiere rief seine Hunde
nicht zurück, sodass einer der beiden Hunde auf die Schäferhunde zulief, worauf es zu einem Kampf
kam. Als der Halter der Schäferhunde versuchte, die kämpfenden Tiere zu trennen, wurde er sehr
schmerzhaft von dem fremden Hund in die Hand gebissen. Er verklagte den Hundebesitzer auf
Schmerzensgeld, das ihm aber verwehrt wurde. Zwar ist grundsätzlich eine Haftung des Halters der
frei laufenden Hunde gegeben, doch wertete das Gericht das Eingreifen des Schäferhundehalters als
Mitverschulden. Nach Auffassung des Richters hätte der verletzte Hundehalter seinen Hund von der
Leine lösen müssen,um eine Selbstgefährdung auszuschalten. Wer in einer solchen Situation eingreift, geht ein so hohes Risiko ein, dass die Gefährdungshaftung des anderen Hundehalters zurücktritt.
Amtsgericht Lampertsheim
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Fall 2
Hundeführen vom Fahrrad aus
Ob man einen Hund vom Fahrrad aus mit sich führen darf, ist anhand der Strassenverkehrsordnung und des Tierschutzgesetzes zu beurteilen.Nach §28 StVO ist es grundsätzlich verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus an der Leine zu führen oder etwa unangeleint mitlaufen zu lassen.
Lediglich vom Fahrrad aus dürfen Hunde mitgeführt werden. Dies bedeutet aber keinen Freibrief, zum Beispiel für einen Radrennfahrer, einen Dackel neben sich herlaufen zu lassen.
Die Erlaubnis, Hunde am Fahrrad mitzunehmen, gilt nämlich nur für grössere, schnell laufende Hunde.
Aber auch hier muss das Tierschutzgesetz beachtet werden. Denn das, was dem Hund anfangs noch Vergnügen bereitet, kann auf einer längeren Strecke für den untrainierten Hund leicht zur
Tierquälerei werden. Damit dürfen grössere Hunde vom Fahrrad prinzipiell geführt werden.
Nur wenn die Gemeinde einen Leinenzwang verbindlich vorschreibt, hat auch der Fahrrad-Hundeführer diese Regelung zu beachten.
BGH, Az.: 4 StR 518/90
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Fall 3
Leinenzwang
Hunde dürfen in einem Jagdbezirk nicht ohne Aufsicht frei laufen gelassen werden. Dies schreiben die jeweiligen Landesjagd-gesetze zum Schutz des Wildbestandes vor. Dabei bedeutet “Aufsicht” nicht aber gleich “Angeleint”. Ein Verstoß gegen die gesetzliche Vorschrift liegt so erst dann vor, wenn sich der Hund im Jagdbezirk ausserhalb der Sicht- oder Rufweite des Hundeführers aufhält oder der Hundeführer nicht die tatsächliche Möglichkeit hat, durch gezielte Kommandos oder andere
Handlungen eine Kontrolle über sein Tier auszuüben.
Damit kann ein Hund auch dann unter Kontrolle sein, wenn er nicht angeleint ist.
Amtsgericht Altenkirchen, Az.: 2109 Js 35731/96-9 OWi
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Fall 4
Mitreisende Hunde dürfen nicht ans Buffet
Der mitreisende Hund darf nicht einfach vom Buffet mit versorgt werden. Das gilt auch, wenn ein Preisaufschlag für ihn gezahlt worden ist. Der Preis für den Hotel-Aufenthalt des Hundes und für seine Verpflegung sind nach Angaben der Arag-Rechtsschutzversicherung nicht eins. Die “Verköstigung”
muss ausdrücklich vereinbart werden. Geschieht dies nicht, kann das Hotel dem Hund für den Speisesaal die rote Karte zeigen. Die Richter des Landgerichts Frankfurt nennen Gründe: Erstens sind
die Kosten von dem Preisaufschlag nicht abgedeckt. Zweitens sind Hunde als Mitesser unhygienisch.
Landgericht Frankfurt, Az.: 2/24 S 59/99
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Fall 5:
Kupieren der Ohren
Das Kupieren der Ohren eines Dobermanns fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies
erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen ) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor.
Amtsgericht Neunkirchen, Az.: 19.536/93
Anm: Züchter darf Jaghundwelpen kupieren, dann aber nur an Jäger verkaufen.
Man kann es wirklich nicht immer verstehen!!
Ich kann auch etwas beitragen :
Hund beißt Hund
Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§ 833BGB) zur Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, daß der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am anderen Hund aufkommen muß. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39
Also lieber Hundehalter : Lass Deinen Hund NICHT einfach zu angeleinten Hunden hinspringen – es könnte einen Grund geben, warum dieser an der Leine geführt wird!!
Aber ich muß meinem Hund doch helfen wenn ein Größerer auf ihn losgeht! Ich kann doch nicht warten bis der ihn tot macht. Und dann meistens noch der Kommentar des idiotischen Besitzers : “Das machen die unter sich aus.” Der hat gut reden. Das mit dem Kupieren sollte viel teurer bestraft werden. Und die Jäger, sorry, spinnen doch!
Es ist längst bewiesen, dass hunde mit kupierter Rute viel eher gesundheitliche Probleme mit der Wirbelsäule bekommen, da sie sich nicht so gut ausbalancieren können.
na, meiner ist kupiert und hat keinerlei gesundheitliche Probleme!
Hier fehlen alle Urteile wildernde Hunde betreffend! Damit die Hundehalter endlich mal die Augen aufmachen und merken dass Wildern keine Kleinigkeit ist!
Wer seinen Hund nicht ( mental nach A. Fichtlmeier ) kontrollieren kann soll in die Hundeschule gehen….Hunde die sich nicht kontrollieren lassen sind eine Gefahr für die Umwelt. Solche ignoranten Hundehalter machen uns verantwortungsbewußten Hundeführern das Leben zur Hölle. sorry, das mußte mal gesagt werden
und auf Kampfschmuser bist Du auch nicht eingegangen ….kommt da noch mehr ??